Bürgerinitiative Gegenwind Ostertal

Aktuelles

Corona-Virus und Covid-19 haben Land und Leute fest im Griff, das öffentliche Leben läuft auf Sparflamme, die Ämter sind geschlossen, auch in Steinbach, Ottweiler und in Hangard hat das Corona-Virus schon gewütet und einige Menschen haben sich leider damit angesteckt.

Was ist gelaufen seit unserer letzten Zusammenkunft?

Nachdem die „1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Ottweiler -Steuerung der Windenergie/Ausweisung von Konzentrationszonen- Standortkonzept“ bekannt gemacht war und die BI dazu eine Stellungnahme abgegeben hatte, ergab sich zwischenzeitlich an dieser „Baustelle“ nichts Neues. Von offizieller Seite haben wir diesbezüglich nichts mehr vernommen, die Verwaltungsmühlen oder aber die Planungsgesellschaft mahlen nur sehr langsam.

Insofern war unser Augenmerk zuletzt eher auf die Windräder im Jungenwald gerichtet. Zum Thema Lärmbelästigung durch die WEA im Jungenwald hatten wir am 13.02.2020 einen Termin beim Geschäftsbereichsleiter Natur- und Umweltschutz im Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), Dr. Joachim Sartorius, in Saarbrücken. Bei dem Termin war auch der zuständige Sachbearbeiter des LUA, Herr Winter anwesend. Es ging in erster Linie darum abzuklären, was gegen den Lautstärkepegel des lärmenden Windrads im Jungenwald, das sehr viele Steinbacher Bürgerinnen und Bürger nachhaltig beeinträchtigt, unternommen werden kann. Sehr erfolgreich war die Mission in Saarbrücken zugegebener Maßen nicht, es war aber auch keine “Mission Impossible“.

Das LUA führte aus, dass die letzten behördlichen Schallmessungen in Münchwies keine Auffälligkeiten gezeigt hätten, die Ton- und Impulshaftigkeit der Anlage im Jungenwald sei bei unterschiedlichen Windlagen gemessen worden. Ergebnis: Der Lärm ist um 2 dBA geringer als in der technischen Prognose aufgeführt. Das Gutachten für die Anlagen im Jungenwald befinde sich nicht im Grenzbereich. Es handele sich um eine Industrieanlage, deren Betrieb ohne Vorliegen einer rechtsverwertbaren Messung nicht eingestellt werden kann. Es bestehe für das LUA keine rechtliche Handhabe, eine neue Messung behördlich anzuordnen.

Die Bürgerinitiative könnte eine normgemäße, gerichtsfeste Vermessung durchführen lassen. Das könne z.B. der TÜV machen. Der TÜV müsse dann bei seiner Messung die gleichen Verfahrensdetails einhalten, wie sie bei der Genehmigungsmessung vorgegeben waren, d.h. Messung bei 95 % Leistung der Anlage, im 3- Minutentakt, bei unterschiedlichen Windklassen, unter Berücksichtigung der Umweltgeräusche. Das Verfahren sei sehr aufwendig, insofern beliefen sich die Kosten auf 5.000 bis 10.000 €. Das LUA verfüge nicht über gerichtsfeste Messgeräte, die vorhandenen Geräte seien nicht ausreichend.

Herr Sartorius erklärte sich aber bereit, bei einer indizierten Wetterlage eine Messung durch das LUA vornehmen zu lassen, um eine Einschätzung der Situation zu erhalten. Er bat um die Benennung von Ansprechpartnern, mit denen das LUA zu gegebener Zeit in Kontakt treten kann. Es war kein unangenehmes aber ein sehr ernüchterndes Gespräch, das den Gesprächsteilnehmern vermittelte, wenn eine Anlage mal genehmigt ist und steht, ist ein Betrieb nur sehr schwer zu unterbinden. Die Ironie, mit Sicherheit ist es Zufall, fast zeitgleich zu dem Besprechungstermin wurde das betreffende Windrad stillgelegt und läuft bis dato nicht. Die vor einiger Zeit vorherrschenden Ostwind-Wetterlagen konnten wegen des Stillstands des Windrads somit auch nicht genutzt werden, um mit dem LUA für eine Messung in Kontakt zu treten.

Nach dem Termin im LUA haben sich die BI-Besprechungsteilnehmer noch einmal getroffen und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, wie weiterhin vorgegangen werden kann. Dieser Maßnahmenkatalog sieht unter anderem neben einer aggressiveren Pressearbeit auch eine Rechtsberatung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei vor. Wir werden die entsprechenden Kontakte herstellen.

Die BI hat Kontakt zu der Bürgerinitiative in Nonnweiler-Sitzerath aufgenommen. Der Internetseite des LUA hatten wir entnommen, dass dort ein Windrad wegen anhaltender Lärmbeschwerden von Anwohnern zeitweise abgeschaltet wird. Nach Mitteilung der dortigen BI haben die Anwohner das LUA mit Beschwerde-Mails „bombardiert“, täglich wurden rund 20 Mails an das LUA gerichtet. Das LUA hat daraufhin eine Messung vorgenommen und sich mit dem Betreiber des Windrades auf ein Verfahren geeinigt. Das Windrad wird bei einer Windsituation im lärmkritischen Sektor zeitweise abgeschaltet. Die Maßnahme wird von dem Unternehmen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht so lange ergriffen, bis nach einer noch ausstehenden immissionsseitigen Abnahmemessung eine Neubewertung der Lärmsituation erfolgen kann. Mit dieser Vorgehensweise ist die dortige Bürgerinitiative einverstanden, sie hat ihr Ziel erreicht.

Für den 16.03.2020 war mit Herrn Bürgermeister Schäfer ein erneuter Besprechungstermin angesetzt, dieser Termin wurde aber kurzfristig im beiderseitigen Einvernehmen wegen der aufkeimenden Corona-Problematik abgesagt. Eine schriftliche Anfrage zum Sachstand des Entwurfs „1. Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Ottweiler -Steuerung der Windenergie/Ausweisung von Konzentrationszonen- Standortkonzept“ wurde an die Stadtverwaltung gesendet. Eine Antwort hierzu ist noch nicht eingegangen.

Wir alle hoffen, dass bald die Zeit der Isolation und des Abstandhaltens vorbei ist, und wir uns wieder in trauter Runde treffen können. Vielleicht gibt es bis dahin einen aktualisierten Sachstand.

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